Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender
Bestandteil des Vertrags zwischen der Landolt AG («WIR»/«UNS») und dem
Besteller («BESTELLER», «KUNDE»). Anderslautende Bedingungen des BESTELLERS
haben nur Gültigkeit, soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich
angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische
Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt. Individuelle
Vereinbarungen im Vertrag zwischen uns und dem Kunden bleiben vorbehalten.
2 Angebote
Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage gültig. Angebote, die
aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen bzw. Daten erfolgen,
haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter.
Angaben in Prospekten, Katalogen und dgl. (physisch oder online) sind nur
verbindlich, soweit sie im Vertrag zwischen BESTELLER und uns explizit
zugesichert werden.
3 Auftragsbestätigung und Vertrag
Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom BESTELLER gegengezeichneten Angebots
bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder
elektronischen Auftragsbestätigung durch den UNTERNEHMER abgeschlossen.
Der Vertrag selbst sowie sämtliche Nebenabreden und rechtserheblichen
Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail und andere
schriftliche Kommunikationskanäle erfüllen die Anforderung der
Schriftlichkeit).
Wir verpflichten uns zur Erstellung der in Auftrag gegebenen Drucksache und der
Auftraggeber zur Bezahlung sämtlicher anfallender Kosten. Darunter fallen auch
die Kosten für die Herstellung von Filmen oder die Bearbeitung von Daten, die
separat ausgewiesen werden können.
4 Elektronische Übermittlung von Daten
Der BESTELLER kann die Daten elektronisch an den UNTERNEHMER übermitteln. Der
UNTERNEHMER haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der
Daten respektive für daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom
Informatiksystem des UNTERNEHMERS (z.B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht,
erfolgt keine Benachrichtigung an den BESTELLER. Der UNTERNEHMER kann das
elektronische Bestellsystem ohne Benachrichtigung der BESTELLER offline
schalten (z.B. bei Wartung, Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter usw.).
5 Nachträgliche Änderungen
Das Werk («WERK») ist in der Auftragsbestätigung (inkl. Beilagen) abschliessend
aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung
durch den BESTELLER werden zu deren Verbindlichkeit von uns schriftlich oder
elektronisch bestätigt («ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG»). Ohne schriftlichen Widerspruch
des BESTELLERS innert 8 Tagen seit Zustellung gilt die ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG als
vorbehaltlos genehmigt. Betreffend Preis der Bestellungsänderung gilt Ziffer 7.
6 Erfüllung durch Dritte
Wir sind berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder
teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierfür bedürfen wir weder der Zustimmung
des BESTELLERS noch müssen wir ihm die Übertragung besonders anzeigen.
7 Preise
Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Verpackung, exkl. Paletten,
Transportbehälter und Mehrwertsteuer sowie allfällige weitere Steuern, Abgaben,
Gebühren und Zölle, in Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten
anderen Währung, ohne irgendwelche Abzüge. Nicht im Vertrag aufgeführte
Nebenleistungen sind im vereinbarten Preis nicht inbegriffen.
Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge
oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die zwischen Angebot und
Fertigstellung des WERKES eintreten. Der BESTELLER verpflichtet sich, für die
entsprechenden Mehrkosten (d.h. Materialkosten, Lohnkosten usw.) nebst dem
ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die
Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den BESTELLER nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
Bei Bestellungsänderungen werden Mindermengen in Abzug gebracht, Mehrmengen zum
vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Wir sind in diesen Fällen an gewährte
Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden.
8 Mehraufwand
Vom BESTELLER nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzlichen
Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung,
Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten, Belegexemplaren für
Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht
geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche
Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind
in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne
ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Es
gilt Ziffer 7.
9 Rechnungstellung
Rechnungen hat der BESTELLER nach Eingang umgehend zu prüfen. Der
Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der BESTELLER diesen nicht innert 8
Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich und begründet beanstandet. Wir prüfen
die Beanstandung und passen die Rechnung an, falls wir die Beanstandung als
begründet erachten.
10 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto
des UNTERNEHMERS) seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Rabatte und
Skonti gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind und die
Zahlungstermine eingehalten werden. Werden sie nicht eingehalten, entfallen
Rabatte und Skonti ohne weiteres.
Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung aus nicht von uns zu
vertretenden Gründen verzögert wird. Das gelieferte WERK bleibt bis zum
Zahlungseingang des Rechnungsbetrages unser Eigentum. Wir können vor und nach
Abschluss des Vertrages Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen.
Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden,
wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Auf Verlangen des
Bestellers eingekaufte Papiere und Kartons, die nicht innerhalb von drei
Monaten zur Verwendung gelangen, werden von uns unter Belastung der damit
verbundenen Umtriebe fakturiert.
Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der BESTELLER ohne Mahnung in
Verzug und schuldet Verzugszins von 5% p.a. (Art. 104 Abs. 1 OR). Im Falle von
Teilzahlungen wird bei Zahlungsverzug der ganze offene Betrag sofort fällig. Im
Übrigen sind wir bei Zahlungsverzug des BESTELLERS an gewährte Rabatte und
Skonti nicht mehr gebunden. Pro Mahnung kann eine Gebühr von CHF 25.00 in
Rechnung gestellt werden. Der BESTELLER kann Forderungen uns gegenüber nicht
mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot) oder Ansprüche
aus dem Vertrag abtreten (Abtretungsverbot).
11 Lieferfristen
Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des
WERKES erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte
oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut zur Ausführung
usw.) («DATEN» und «SACHEN») zum vereinbarten Zeitpunkt bei uns eintreffen.
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der DATEN und SACHEN bei uns
zu laufen. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung nicht innerhalb der
festgesetzten Frist erteilt oder kommt der BESTELLER anderswie seinen
vertraglichen Pflichten nicht nach, so sind wir nicht mehr an die vereinbarte
Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur
Ausführung der Bindeerlaubnis. Wir können Vorbereitungsarbeiten (Schneiden,
Falzen, Vorkleben, Zusammentragen usw.) unabhängig vom Gut zur Ausführung
kostenpflichtig vornehmen.
Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für
welche uns kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch
Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an
Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt,
Epidemien und Pandemien), berechtigen den BESTELLER nicht, vom Vertrag zurückzutreten
oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Ist die
Nichteinhaltung eines schriftlich zugesicherten Termins von uns zu vertreten,
ist unsere Haftung auf den Auftragswert beschränkt.
12 Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr am WERK gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängeln, mit
Ablieferung ab Werk (EXW 2020 Hauptsitz resp. Betriebsstätte) auf den BESTELLER
über. Wird die Übergabe aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind,
verzögert, gehen Nutzen und Gefahr im ordentlich für die Ablieferung ab Werk
vereinbarten Zeitpunkt auf den BESTELLER über. Im Übrigen gilt Art. 376 Abs. 3
OR.
Nimmt der Besteller das WERK nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter
Fertigstellungsanzeige ab, so sind wir berechtigt, die Ware zu fakturieren und
sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers selbst auf Lager zu nehmen oder
auswärts einzulagern.
13 Gelieferte Daten und Sachen
Die vom BESTELLER für die Erstellung des WERKES gelieferten DATEN und SACHEN
verbleiben im Eigentum des BESTELLERS. Nicht mehr verwendbare Restbogen,
Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen des BESTELLERS werden auf seine
Kosten entsorgt.
Liefert der BESTELLER Material zur Weiterverarbeitung, hat er uns
unaufgefordert sämtliche technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des
Materials bekannt zu geben. Uns obliegt keine Kontrollpflicht für vom BESTELLER
geliefertes Material. Der BESTELLER haftet uns für Schäden wegen
Materialmängeln und/oder mangelhaften Angaben.
Der BESTELLER räumt uns an allen von ihm gelieferten und unter das Urheberrecht
fallenden DATEN UND SACHEN ein unentgeltliches und uneingeschränktes
Nutzungsrecht ein.
14 Arbeitsunterlagen und Werkzeuge
Die von uns erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Filme,
Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen, Muster usw.)
(«ARBEITSUNTERLAGEN») und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.)
(«WERKZEUGE») sind unser Eigentum. Es besteht keine Herausgabepflicht für
ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE, es sei denn, dies wurde ausdrücklich
vereinbart.
Die Offenbarung unserer ARBEITSUNTERLAGEN gegenüber Dritten sowie die
Anfertigung bzw. Weitergabe von Kopien sind untersagt. Sämtliche unserer
ARBEITSUNTERLAGEN und andere vertraulichen Informationen und Dokumente dürfen
nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben wurden.
Die Geheimhaltungspflicht besteht ab Aufnahme der Vertragsverhandlungen und
dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus an. Für jede
Zuwiderhandlung schuldet der BESTELLER eine Konventionalstrafe von CHF 3'000.00
plus Schadenersatz im Umfang von 15% des offerierten Werkpreises. Wurde keine
Offerte abgegeben, entspricht die Konventionalstrafe CHF 3‘000.00 zzgl. der
Entschädigung für die bei uns angefallenen Leistungen (Material und Arbeit).
15 Skizzen und Entwürfe, Urheberrecht
Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Originale und fotografische Arbeiten
werden fakturiert, auch wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Das
Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Anderweitige Verwendungen bedürfen unserer
ausdrücklichen Zustimmung.
16 Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere
Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der
Druckträger (Papier, Karton usw.) bleiben vorbehalten (bspw. ISO Normen sowie
viscom Toleranzen, beziehbar unter www.viscom.ch). Soweit dem UNTERNEHMER durch
Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber
dem BESTELLER.
17 Mehr- oder Minderlieferung
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei
Extraanfertigung des Materials bis 20% – können nicht beanstandet werden. Es
wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte
Menge fakturiert.
18 Vom Besteller geliefertes Material
Vom Besteller beschafftes Material ist uns frei Haus zu liefern. Der Besteller
haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials
entstehen können (Qualität und Quantität). Dazu gehört auch die Einlagerung des
Materials auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
19 Bestellungen auf Abruf
Die bei Bestellungen auf Abruf entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung
des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit,
Material) gehen zu Lasten des BESTELLERS.
20 Lieferungen, Verpackung
Paletten und Transportbehälter werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis
fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem
Zustand und franko uns zurückgesandt werden. Die leistungsabhängige
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag
auf Lieferungen offen auf der Faktura ausgewiesen.
Bei Lieferung der Ware in einer Sendung an eine Stelle in der Schweiz
(Talbahnstation) sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen
(Ausnahmen bilden Kleinst- und Kleinaufträge). Davon abweichende
Speditionsarten werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.
21 Mängelrüge und Mängelrechte
Das WERK ist bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich
Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung
schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die
Mängelrechte verwirkt sind.
Wir können Mängel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch
Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch
Wandelung oder durch Minderung beheben. Weitergehende Ansprüche des BESTELLERS
sind ausgeschlossen.
22 Lagerung, Archivierung
Die Zwischenlagerung von ARBEITSUNTERLAGEN, insbesondere Halbfabrikaten und
Fertigartikel, ist kostenpflichtig. Eine Archivierungspflicht für gelieferte
DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE besteht nicht. Wird die
Archivierung der gelieferten DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE
vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Kosten und
Gefahr des BESTELLERS. Jede Haftung für den Verlust von Daten oder Verlust oder
Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.
23 Rechte Dritter
Der BESTELLER bestätigt über alle notwendigen Nutzungs-, Vervielfältigungs-,
Verbreitungs-, Markenrechte usw., für urheberrechtlich geschützte WERKE (Bild-
und Textvorlagen, Muster, usw.) zu verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte
Archivdaten und deren Wiederbenutzung.
Der BESTELLER haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch
das WERK tangiert werden könnten.
Der BESTELLER verpflichtet sich, uns gegen jede Art von Ansprüchen wegen
Verletzung von Rechten Dritter zu verteidigen (Urheberrechte, Markenrechte,
Persönlichkeitsrechte, Patentrechte, Geschäftsgeheimnisse usw.) und auf erstes
Verlangen den Rechtsstreit auf eigene Kosten zu übernehmen. Der BESTELLER wird
uns schadlos halten und uns den entstandenen Schaden sowie sämtliche anderen
uns durch die Abwehr solcher Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder
Auslagen ersetzen (insbesondere Anwaltskosten, Gerichtskosten, Expertisen
etc.).
24 Haftungsbeschränkungen
Wir übernehmen insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft,
Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen
gemäss Ziffer 23 oben in den dem UNTERNEHMER übergebenen DATEN und SACHEN.
Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn vom Kunden angelieferte DATEN
inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind oder nicht standardmässig
verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des
WERKES entstehen. Wir haften nicht für den Verlust von DATEN und SACHEN, die
uns der BESTELLER zur Verfügung gestellt hat.
Generell haften wir nicht, sofern der BESTELLER nicht beweist, dass der Mangel
auf von uns gestelltes, schlechtes Material oder mangelhafte Ausführung
zurückzuführen ist. Die Haftung entfällt sodann, wenn das WERK mit vom
BESTELLER geliefertem oder verlangtem Material erstellt wurde. Schliesslich
entfällt die Haftung, wenn das WERK durch den BESTELLER oder Dritte in
irgendeiner Weise verändert wird.
Der BESTELLER ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages
zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster,
Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem
eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und
allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist
zurückzugeben. Wir haften nicht für vom BESTELLER übersehene Fehler.
Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom BESTELLER innerhalb
24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen
abgeleitet werden können. Verzichtet der BESTELLER auf die Unterbreitung von
Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko.
Im Übrigen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für unsere
Hilfspersonen sowie für Zufall und höhere Gewalt schliessen wir sowohl die
vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der
BESTELLER kann uns gegenüber insbesondere keine indirekten Schäden, Folgeschäden,
Schäden Dritter oder entgangener Gewinn geltend machen. Sollte uns eine Haftung
treffen, ist sie auf den Auftragswert beschränkt.
Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung oder das Erbringen von
Gewährleistungen wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt
eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.
25 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen
dieser AGB unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare
Bestimmung in dem Sinne auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr
beabsichtigte wirtschaftliche Zweck möglichst erreicht wird. Dasselbe gilt für
allfällige Lücken.
26 Änderung der AGB
Diese AGB können jederzeit einseitig ganz oder teilweise abgeändert werden.
Über wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen und Anpassungen nach
Vertragsschluss wird der BESTELLER in geeigneter Form informiert. Sofern der
BESTELLER die Änderungen und Anpassungen nicht innert 30 Tagen nach Zustellung
schriftlich uns gegenüber ablehnt, gelten sie als anerkannt. Die neuen AGB
ersetzen die bisherigen AGB vollumfänglich.
27 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Landolt AG.
Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen
BESTELLER und uns sind die ordentlichen Gerichte an unserem am Sitz zuständig,
anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen
Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht
der Schweiz (IPRG) sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).
Ausgabe Mai 2022 Landolt AG